Nach dem vorherigen Beitrag über die Konzeption des Medienguides konzentrieren wir uns nun auf ein Thema, das im LVR-Industriemuseum grundsätzlich eine wichtige Rolle spielt: Die Barrierefreiheit. Damit wollen wir möglichst vielen Menschen ermöglichen, unsere Ausstellungen und Veranstaltungen zu besuchen.
Ein Beitrag von Maximilian Westphal

Die neue Dauerausstellung der Zinkfabrik Altenberg wird neben baulichen Voraussetzungen auch für die Ausstellungsstücke selbst barrierefreie und inklusive Zugänge schaffen. Dies erfolgt insbesondere entlang der „Zentralachse“, die durchgehend nach dem Mehr-Sinne-Prinzip gestaltet wird. Wie dieser Ausstellungsteil Themen und Objekte zugänglich machen wird, beschrieb Maja Lange in diesem Beitrag. Wir finden dort beispielsweise Tastmodelle und ein taktiles Bodenleitsystem – aber wie steht es um die Barrierefreiheit digitaler Anwendungen wie dem Medienguide?
Digitale Barrierefreiheit – was bedeutet das?
Als Richtlinien gelten die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sowie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Barrierefreie digitale Angebote sollen demnach wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Doch was steckt hinter diesen Adjektiven? Die jüngst überarbeite Website des Industriemuseums erfüllt die Anforderungen bis auf wenige Ausnahmen, die auch in der Erklärung zur Barrierefreiheit erläutert werden. Dort stehen auch die Kontaktmöglichkeiten, um Barrieren zu melden. Digitale Barrierefreiheit ist keine Aufgabe, die einmal erledigt ist, sondern es muss ständig daran gearbeitet werden.
Allgemeine Informationen zu barrierefreien Websites bietet die Aktion Mensch. Für den Kultur- und Museumsbereich ist zur Einführung die Handreichung Digitale Barrierefreiheit vom Museumsverband Brandenburg sehr hilfreich. Die MFG Baden-Württemberg bietet wertvolle Informationen auf einer Themenseite, darunter Tools zum Testen der Barrierefreiheit und Good-Practice-Beispiele. Als vorbildlicher inklusiver Medienguide gilt beispielsweise die fabulAPP des Klostermuseums Ottobeuren, die Exponate mit Audiodeskriptionen auch für blinde und sehbehinderte Besucher*innen zugänglich macht.
Konkrete Voraussetzungen lassen sich am besten mit einem Detailblick auf zwei Ebenen einer Museums-App veranschaulichen: einerseits die technische Barrierefreiheit, andererseits die inhaltliche Barrierefreiheit.



Eine barrierefreie Plattform
Laut der Digitalen Agenda des LVR „[…] muss der barrierefreie Zugang von Anfang an mitgedacht und im Rahmen der technischen Möglichkeiten realisiert werden“. Was sind diese technischen Möglichkeiten? Die App soll zunächst robust sein, also so flexibel, dass sie auch mit unterschiedlichen Geräten und Hilfsmitteln nutzbar ist. Kann sie auf Handys mit unterschiedlichen Bildschirmgrößen bedient werden? Mit einer Tastatur solle sie genauso funktionieren wie auf einem Touch-Bildschirm. Dafür wird die App des Industriemuseums als Progressive Web App (PWA) programmiert. Das heißt, dass sie wie eine reguläre Website in jedem aktuellen Browser geöffnet werden kann. So kann sie auf den unterschiedlichsten mobilen Endgeräten der Besucher*innen laufen. Im Museum können außerdem alle, die kein eigenes Smartphone haben, ein Gerät leihen. Für die Vor- oder Nachbereitung eines Ausstellungsbesuches soll die App auch Zuhause am Computer genutzt werden können. Auch das sehen wir als einen Beitrag zur Barrierefreiheit.
Damit die App funktioniert, muss sie bei der Erstellung getestet werden – die Bedienbarkeit soll auf möglichst vielen Geräten gewährleistet und das Erscheinungsbild visuell gut wahrnehmbar sein. Sind die Kontraste ausreichend? Ist die Schrift groß genug oder kann die Größe eingestellt werden? Gleichzeitig müssen alle Bedienelemente, Texte und Bilder mit einem Screenreader auslesbar sein, damit auch Menschen mit Sehbehinderung die Inhalte der App nutzen können. Genau deswegen benötigt auch jedes Bild eine Beschreibung. Platz für diesen sogenannten „Alternativ-Text“ muss bei der Programmierung bedacht werden.
Im Hintergrund muss also viel geschehen, damit eine digitale Anwendung als barrierefrei gelten kann. Online-Services wie das „web accessibility evaluation tool“ bieten eine grundlegende Testmöglichkeit, können aber das individuelle Feedback durch einen echten Menschen noch nicht ersetzen. Hier erfährt man, wie gut die App wirklich für Menschen mit unterschiedlichen Gewohnheiten, Anforderungen und Technik-Kenntnissen bedienbar ist. Ist die Menüführung schlüssig und intuitiv? Sind die Schaltflächen und Symbole gut erkennbar und ihre jeweilige Funktion klar? All dies stellen wir während der App-Entwicklung – und für Nachbesserungen auch im Anschluss – auf den Prüfstand. Letztendlich soll auch unser Museumspersonal bei Fragen zum Medienguide unterstützen können. Neben der Technik müssen aber auch die Inhalte so erstellt werden, dass sie möglichst barrierefrei und damit verständlich sind.

Verständliche Zugänge und vielfältige Inhalte
Der Medienguide des LVR-Industriemuseums baut auf vorherigen Entwicklungen im LVR auf, darunter der Guide des LVR-Landesmuseums in Bonn. Dieser bietet mit dem Startbildschirm mehrere Zugänge, in Deutsch, Englisch, in leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache. Diese Auswahl ist zum Einstieg eindeutig und soll einen Zugang für unterschiedliche Menschen bieten. Wenn die technischen Grundlagen erstmal anlegt sind, ist die App letztlich wie ein Behälter, der gefüllt und erweitert werden kann.
So kann der Medienguide Inhalte anbieten, die den Ausstellungsraum sprengen würden. Wenn wir dort jedes Objekt mit einem Text in sieben Sprachen ausstatten, wird es eng an der Wand… In der App ist das über die Sprachauswahl klar steuerbar. So kann der Medienguide unterstützen und die Inhalte der Ausstellung für mehr Menschen verständlich vermitteln. Ein Objekt, das in der Ausstellung in einer Vitrine gezeigt werden muss, kann nur mit dem Sehsinn wahrgenommen werden. Hier leistet eine hörbare Audiospur mit Beschreibung des Objektes einen Beitrag zum Mehr-Sinne-Prinzip.
Entsprechend den Anforderungen konkreter Merkmalgruppen stellen wir uns nun Fragen wie: Für welche Inhalte benötigen wir eine Transkription? Für welche Bereiche der Ausstellung können wir Videos in Deutscher Gebärdensprache auf dem Medienguide anbieten? Wann ist der Ausstellungsbau so weit, dass wir eine Audiodeskription für und mit blinden und sehbehinderten Menschen erarbeiten können? Manche Bedarfe werden wir möglicherweise erst mit der Eröffnung der Ausstellung kennenlernen. Bei dem Blick auf die Anforderungen digitaler Barrierefreiheit wird deutlich, dass von der Erfüllung alle Nutzenden profitieren. Sie erinnern an die Bedarfe unserer Personas im vorherigen Beitrag, ohne dass wir dabei schon gezielt über „Barrierefreiheit“ nachgedacht haben. Dementsprechend begreifen wir digitale Barrierefreiheit für den Medienguide des LVR-Industriemuseums weniger als Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, sondern als grundlegenden Anspruch bei der Entwicklung des Angebotes.
Liegt Dir digitale Barrierefreiheit am Herzen? Bist Du schon einmal auf Barrieren bei der Nutzung von Medienguides und Apps gestoßen? Willst Du Dich bei der Entwicklung eines barrierefreien Medien-Angebotes einbringen? Ich freue mich über Rückmeldungen in den Kommentaren oder per Mail an maximilian.westphal@lvr.de
